Versicherung nach einem Einbruch

Wer zahlt was, welche Fristen gelten, und warum die Reparatur warten muss

Nach einem Einbruch entscheidet sich in den ersten Stunden, wie reibungslos die Versicherung zahlt. Wir setzen seit fast drei Jahrzehnten aufgebrochene Türen und Fenster instand und wickeln einen großen Teil dieser Aufträge mit Versicherern ab. Hier steht, worauf es dabei ankommt.

  • Zwei VerträgeHausrat für Ihre Sachen, Wohngebäude für Tür, Fenster und Rahmen
  • Unverzüglich meldenbei Polizei und Versicherer, ohne schuldhaftes Zögern
  • Stehlgutlistegeht an beide: an die Polizei und an den Versicherer
  • Schadenbild sichernerst fotografieren und freigeben lassen, dann endgültig reparieren

Welche Versicherung zahlt was?

Nach einem Einbruch sind fast immer zwei verschiedene Verträge betroffen, oft bei zwei verschiedenen Gesellschaften. Das ist der häufigste Grund für Verwirrung.

Hausratversicherung

Sie ersetzt, was gestohlen, zerstört oder beschädigt wurde: Bargeld, Schmuck, Elektronik, Möbel, Kleidung. Sie zahlt außerdem eine Reihe von Folgekosten, darunter zwei, die nach einem Einbruch fast immer anfallen:

  • Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel abhandengekommen sind
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, wenn diese durch den Einbruch, einen Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch zählen dazu

Musterbedingungen VHB 2022, A 13.2.5 und A 13.2.7

Wohngebäudeversicherung

Sie ist für das Gebäude selbst zuständig: Haustür, Wohnungstür, Fenster, Rahmen, Rollläden, Türzargen. Abgeschlossen hat sie der Eigentümer des Gebäudes.

Als Mieter heißt das: Den Schaden an der Wohnungstür melden Sie zusätzlich Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter, denn dort läuft die Meldung an die Gebäudeversicherung.

Gebäudebestandteile gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat. Eine Ausnahme gilt für Sachen, die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer selbst eingefügt und bezahlt haben und für die Sie deshalb die Gefahr tragen.

Musterbedingungen VHB 2022, A 8.3.1 und A 9.1.1

Was Sie nach dem Einbruch tun müssen

Die folgenden Pflichten stehen so oder ähnlich in jedem Vertrag. Sie sind keine Formsache: Wer sie verletzt, riskiert, dass die Versicherung kürzt oder gar nicht zahlt.

  1. Die Tat unverzüglich der Polizei anzeigen

    Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Ohne Aktenzeichen wird es bei der Regulierung schwierig.

  2. Den Versicherer unverzüglich benachrichtigen

    Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich anzuzeigen, sobald er davon weiß. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern, nicht unbedingt am selben Tag, aber eben auch nicht nächste Woche.

    § 30 Absatz 1 VVG

  3. Ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen

    Die Stehlgutliste geht an beide Stellen, an den Versicherer und an die Polizei. Notieren Sie je Gegenstand Marke, Modell, Seriennummer, Kaufdatum und Kaufpreis. Alte Rechnungen, Fotos, Kontoauszüge und Garantiekarten sind dafür Gold wert.

  4. Den Schaden mindern und Weisungen einholen

    Sie müssen nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird. Eine offene Tür muss also provisorisch gesichert werden. Wenn die Umstände es zulassen, holen Sie vorher die Weisung Ihres Versicherers ein.

    § 82 VVG

  5. Das Schadenbild unverändert lassen

    Die Schadenstelle bleibt so, wie sie ist, bis der Versicherer sie freigibt. Sind Veränderungen unumgänglich, muss das Schadenbild nachvollziehbar dokumentiert werden, zum Beispiel durch Fotos, und die beschädigten Teile sind bis zur Besichtigung aufzubewahren.

Pflichten nach Nummer 2 der Musterbedingungen AERB 2010 des Gesamtverbands der Versicherer

Der teuerste Fehler: zu früh endgültig reparieren

Die Tür ist aufgebrochen, die Wohnung steht offen, und verständlicherweise soll alles sofort wieder heil sein. Wird die Tür aber komplett ersetzt, bevor der Versicherer den Schaden freigegeben hat, fehlt hinterher der Beweis, wie der Schaden aussah. Über den Umfang wird dann gestritten, und zwar auf Ihre Kosten.

Der richtige Weg ist zweistufig: zuerst die Notsicherung, damit die Wohnung zu ist und der Schaden nicht wächst, dazu Fotos von jeder beschädigten Stelle. Danach, nach Freigabe, die endgültige Instandsetzung.

Das gekippte Fenster

Die häufigste Sorge nach einem Einbruch lautet: Ich hatte ein Fenster gekippt, zahlt die Versicherung jetzt überhaupt? Dazu gehören zwei Dinge auseinandergehalten.

Liegt überhaupt ein Einbruch vor?

Ein Einbruchdiebstahl setzt nach den Bedingungen voraus, dass der Täter in einen Raum des Gebäudes einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder mit Hilfe anderer Werkzeuge eindringt. Die Polizei formuliert die Kehrseite deutlich: Gekippte Fenster sind offene Fenster. Wer durch ein gekipptes Fenster steigt, hinterlässt oft keine Aufbruchspuren, und dann wird darüber gestritten, ob der Fall überhaupt ein Einbruchdiebstahl ist.

VHB 2022, A 4.1.1 · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Und wenn ja: wird gekürzt?

Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Kürzen, nicht automatisch streichen. Wie hoch die Quote ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Stockwerk, von der Erreichbarkeit des Fensters und von der Dauer Ihrer Abwesenheit. Viele Verträge verzichten inzwischen ausdrücklich auf diese Kürzung. Ob Ihrer dazugehört, steht in Ihren Bedingungen.

§ 81 Absatz 2 VVG

Was hier nicht steht

Diese Seite ordnet ein, was in den Musterbedingungen und im Gesetz steht. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, und sie kann Ihren Vertrag nicht kennen. Maßgeblich sind immer Ihre eigenen Versicherungsbedingungen. Bei Streit über die Regulierung hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht oder der Versicherungsombudsmann weiter.

Häufige Fragen

Wer zahlt die aufgebrochene Wohnungstür, wenn ich zur Miete wohne?

Die Tür selbst ist Gebäudebestandteil, dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Die Hausratversicherung übernimmt daneben Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, wenn sie durch den Einbruch entstanden sind. In der Praxis melden Sie den Schaden deshalb an beiden Stellen, und die Versicherer klären untereinander, wer welchen Teil trägt.

Muss ich die Reparatur erst selbst bezahlen?

Nicht zwingend. Über eine Abtretungserklärung lässt sich der Zahlungsweg verkürzen, die Abrechnung läuft dann direkt zwischen der Versicherung und uns. Beauftragt uns eine Versicherung, umfasst dieser Auftrag zunächst nur die Besichtigung des Schadens. Auftraggeber der Reparatur bleibt immer der Kunde beziehungsweise der Versicherungsnehmer.

Es wurde nichts gestohlen, aber alles kurz und klein geschlagen. Und jetzt?

Das ist Vandalismus nach einem Einbruch. Er liegt vor, wenn der Täter wie beim Einbruchdiebstahl eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. In der Hausratversicherung ist diese Gefahr mitversichert, die Reparaturkosten für die dabei entstandenen Gebäudeschäden innerhalb der Wohnung zählen dazu.

Wie schnell muss die Stehlgutliste raus?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Reichen Sie lieber zügig eine Liste ein und ergänzen Sie später, was Ihnen erst nach Tagen auffällt, als wochenlang auf Vollständigkeit zu warten.

Darf ich die Tür sofort reparieren lassen?

Die Notsicherung ja, die ist sogar Ihre Pflicht zur Schadenminderung. Die endgültige Instandsetzung wartet auf die Freigabe des Versicherers. Fotografieren Sie vorher jede beschädigte Stelle und heben Sie ausgebaute Teile auf.

Lässt sich eine aufgebrochene Tür überhaupt reparieren, oder muss sie raus?

Das hängt vom Schaden ab. Gerade bei älteren Beschlägen und Profilen entscheidet oft die Ersatzteilfrage darüber, ob sich ein Element noch instand setzen lässt oder ausgetauscht werden muss. Über ein jahrelang aufgebautes Netzwerk von Lieferanten und Premiumpartnern greifen wir dafür auf ein großes Sortiment zurück. Schicken Sie uns Fotos, dann sagen wir Ihnen, ob sich das Element reparieren lässt.

Quellen

  • Versicherungsvertragsgesetz, §§ 30, 81 und 82 VVG, abrufbar bei gesetze-im-internet.de
  • Gesamtverband der Versicherer, unverbindliche Musterbedingungen: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 sowie Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung AERB 2010, gdv.de
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, polizei-beratung.de

Musterbedingungen sind unverbindliche Empfehlungen. Ihr eigener Vertrag kann davon abweichen. Stand dieser Seite: September 2026.

Einbruchschaden an Tür oder Fenster?

Schicken Sie uns Fotos und eine kurze Beschreibung. Wir sagen Ihnen, ob sich das Element instand setzen lässt, sichern die Öffnung und übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Zum Kontaktformular 02842 92910-0

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