Einbruch – was tun?

Der Leitfaden für die ersten Stunden: Polizei, Versicherung, Sicherung der Wohnung

Schritt für Schritt durch die wichtigsten Stunden nach einem Einbruch

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie einen Einbruch entdecken, betreten Sie die Wohnung nicht und rufen Sie sofort die 110. Verändern Sie nichts am Tatort, damit die Polizei Spuren sichern kann – auch nicht durch Aufräumen. Erstatten Sie Anzeige und erstellen Sie unverzüglich eine Stehlgutliste für Polizei und Versicherung. Sperren Sie gestohlene Karten und Ausweise über den Sperr-Notruf 116 116. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und lassen Sie beschädigte Türen und Fenster erst nach der Freigabe durch die Polizei fachgerecht sichern und instand setzen.

Aufgehebelter anthrazitfarbener Fensterrahmen mit Aufbruchspuren am Beschlag – Symbolbild, mit KI erstellt
Symbolbild, mit KI erstellt

1. Sicherheit geht vor: die Wohnung nicht betreten

Der erste Impuls ist fast immer, nachzusehen, was fehlt. Tun Sie das nicht. Sie wissen in diesem Moment nicht, ob die Täter noch im Haus sind. Bleiben Sie draußen oder verlassen Sie die Wohnung wieder, gehen Sie zu Nachbarn und rufen Sie von dort die Polizei unter 110.

Treffen Sie doch auf Täter, stellen Sie sich ihnen nicht in den Weg. Die Polizei rät ausdrücklich davon ab, den Helden zu spielen – Sachwerte lassen sich ersetzen, Ihre Gesundheit nicht. Prägen Sie sich stattdessen ein, was Sie sehen: Statur, Kleidung, Fluchtrichtung, ein Kennzeichen. Diese Angaben sind für die Ermittlungen oft wertvoller als alles andere.

  • Wohnung nicht betreten, wenn Täter noch anwesend sein könnten
  • Notruf 110 – von draußen oder von Nachbarn aus
  • Keine Konfrontation, keine Verfolgung
  • Merkmale von Personen und Fahrzeugen einprägen

2. Nichts anfassen, nichts aufräumen

Das fällt schwer. Eine durchwühlte Wohnung fühlt sich unerträglich an, und viele Betroffene beginnen sofort damit, Ordnung zu schaffen – gerade weil sie das Gefühl der Fremdbestimmung loswerden wollen. Genau das vernichtet jedoch die Spuren, die zur Aufklärung führen könnten.

Die Polizei sichert Fingerabdrücke, Werkzeugspuren an Fenster und Tür, DNA-Spuren und Schuhabdrücke. Jede aufgeräumte Schublade und jede angefasste Türklinke kann eine Spur zerstören. Warten Sie deshalb mit dem Aufräumen und auch mit der Reparatur, bis der Tatort freigegeben ist.

Was Sie hingegen tun dürfen und sollten: Fotografieren Sie aus der Distanz, ohne etwas zu berühren. Diese Aufnahmen helfen Ihnen später bei der Versicherung.

3. Anzeige erstatten und Stehlgutliste erstellen

Die Anzeige nimmt die Polizei in der Regel direkt vor Ort auf. Sie brauchen sie nicht nur für die Ermittlungen, sondern zwingend auch für Ihre Versicherung – ohne polizeiliches Aktenzeichen reguliert kaum ein Versicherer einen Einbruchdiebstahl.

Der zweite Teil wird oft unterschätzt: die Stehlgutliste, also das Verzeichnis der entwendeten Gegenstände. Sie geht an die Polizei und an Ihre Versicherung. Für die Versicherung ist das keine Formalie, sondern eine vertragliche Pflicht, die keinen Aufschub duldet. Gerichte haben entschieden, dass eine verspätet eingereichte Liste zur Kürzung der Leistung führen kann. Erstellen Sie sie deshalb so früh wie möglich, auch wenn sie zunächst unvollständig ist – ergänzen können Sie später.

So wird die Liste brauchbar:

  • Jeden Gegenstand einzeln und möglichst genau beschreiben: Marke, Modell, Farbe, Seriennummer, Besonderheiten
  • Neuwert angeben, nicht den geschätzten Zeitwert
  • Kaufbelege, Rechnungen, Garantiekarten und alte Fotos zusammensuchen
  • Auch Gegenstände notieren, die Ihnen erst später auffallen – Nachträge sind möglich

4. Karten, Ausweise und Zugänge sperren

Wurden Bankkarten, Kreditkarten, Ausweisdokumente oder Schlüssel entwendet, zählt jede Minute. Über den Sperr-Notruf 116 116 lassen sich Zahlungskarten verschiedener Anbieter mit einem Anruf sperren – rund um die Uhr und aus Deutschland kostenlos. Aus dem Ausland erreichen Sie ihn kostenpflichtig unter +49 116 116.

Halten Sie dafür Ihre IBAN bereit, ersatzweise Kontonummer und Bankleitzahl; bei Kreditkarten den Namen des Kartenherausgebers. Über dieselbe Nummer lässt sich auch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sperren.

Wurden Schlüssel gestohlen, sollten Sie die betroffenen Schließzylinder austauschen lassen. Ein Schlüssel, der zusammen mit Unterlagen mit Ihrer Anschrift verschwunden ist, macht Ihre Wohnung dauerhaft angreifbar – auch wenn nichts weiter passiert ist.

5. Versicherung informieren – und zwar welche?

Melden Sie den Schaden unverzüglich, auch wenn Sie den Umfang noch nicht kennen. Ein Anruf am selben Tag genügt zunächst; die Unterlagen reichen Sie nach. Welcher Versicherer zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt oder gestohlen wurde:

  • Hausratversicherung: gestohlene und beschädigte bewegliche Gegenstände – Elektronik, Schmuck, Bargeld im Rahmen der vereinbarten Grenzen, Möbel
  • Wohngebäudeversicherung: fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile – Türen, Zargen, Fenster, Rollläden, Rahmen
  • Als Mieter: Die aufgebrochene Wohnungstür gehört zur Mietsache. Für Schäden daran ist in der Regel der Vermieter zuständig beziehungsweise dessen Gebäudeversicherung – nicht Sie. Informieren Sie den Vermieter deshalb ebenfalls sofort.

Bewahren Sie beschädigte Bauteile auf und entsorgen Sie nichts, bevor die Versicherung den Schaden aufgenommen oder die Entsorgung freigegeben hat. Ausgebaute Schlösser, gesplitterte Rahmenteile und Beschläge sind Beweismittel.

Was genau Ihr Vertrag abdeckt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen und kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherer nach, welche Nachweise er benötigt.

6. Wohnung wieder sicher machen

Sobald die Polizei den Tatort freigegeben hat, geht es darum, die Wohnung wieder verschließbar zu machen. Eine aufgebrochene Tür oder ein zerstörtes Fenster darf keine Nacht ungesichert bleiben – nicht nur wegen erneuter Einbrüche, sondern auch, weil viele Versicherer erwarten, dass Sie den Schaden nicht vergrößern lassen.

In der Praxis geschieht das in zwei Schritten. Zuerst die Notsicherung: Das aufgebrochene Element wird fachgerecht verschlossen, sodass das Objekt sofort wieder dicht und abschließbar ist. Danach folgt die eigentliche Instandsetzung – Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließzylinder oder das komplette Element, je nach Schadensbild.

Lassen Sie sich die Arbeiten prüffähig dokumentieren, mit Fotos vor und nach der Reparatur sowie einer nachvollziehbaren Aufstellung der Positionen. Das ist die Grundlage für die Abrechnung mit dem Versicherer. Die Preischel GmbH übernimmt beides mit eigenem Montageteam und arbeitet regelmäßig direkt mit Versicherungen zusammen – mehr dazu auf unserer Seite zu Versicherungsfällen.

Moderne anthrazitfarbene Haustür eines Einfamilienhauses, geschlossen und gesichert – Symbolbild, mit KI erstellt
Symbolbild, mit KI erstellt

7. Die Schwachstelle beseitigen, nicht nur den Schaden

Ein reparierter Zustand ist der alte Zustand – und der hat dem Einbruch nicht standgehalten. Statistisch ist ein Objekt nach einem Einbruch nicht sicherer als vorher, im Gegenteil: Die Schwachstelle ist bekannt.

Deshalb lohnt es sich, die Instandsetzung gleich mit einer Aufrüstung zu verbinden. Geprüfte einbruchhemmende Bauteile werden nach der Norm DIN EN 1627 in Widerstandsklassen eingeteilt. Für Wohngebäude sind vor allem zwei relevant:

  • RC 2: der übliche Standard für Wohnhäuser und Wohnungen – hält Gelegenheitstätern mit einfachem Werkzeug stand
  • RC 3: für erhöhten Schutzbedarf, etwa bei abgelegenen Objekten oder besonders gefährdeten Zugängen

Beim Geld sollten Sie mit aktuellen Zahlen rechnen: Der frühere KfW-Zuschuss 455-E für Einbruchschutz wurde eingestellt und kann nicht mehr beantragt werden – im Netz kursieren dazu noch viele veraltete Angaben. Geblieben ist der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, der auch Maßnahmen zum Einbruchschutz umfasst. Unabhängig davon lassen sich Handwerkerleistungen nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abziehen. Welche Förderung für Sie passt, klären Sie am besten vor Auftragserteilung mit Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.

Was für Ihr Objekt sinnvoll ist, erfahren Sie auf unserer Seite zum mechanischen Einbruchschutz. Kostenlose und produktneutrale Beratung bieten außerdem die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizei.

Beschlag und Sicherungstechnik an einer modernen Hebe-Schiebe-Terrassentür – Symbolbild, mit KI erstellt
Symbolbild, mit KI erstellt

8. Wenn die Tat nachwirkt

Ein Einbruch ist nicht nur ein Sachschaden. Viele Betroffene beschreiben das Gefühl, dass Fremde in ihrem Zuhause waren, als das eigentlich Belastende – Schlafstörungen, Unruhe und Angst sind häufige Folgen und keine Überempfindlichkeit.

Wenn Sie darüber sprechen möchten, ist der WEISSE RING als bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer erreichbar: kostenfrei unter 116 006, täglich von 7 bis 22 Uhr. Die Beratung ist vertraulich, und Sie müssen dafür weder Mitglied noch Anzeigenerstatter sein.

Die wichtigsten Nummern auf einen Blick

Notieren Sie sich diese Nummern – im Ernstfall sucht niemand gern danach:

  • Polizei-Notruf 110
  • Sperr-Notruf 116 116
  • Opfer-Telefon 116 006
  • Preischel GmbH 02842 9291000

Häufige Fragen nach einem Einbruch

Darf ich nach einem Einbruch sofort aufräumen?
Nein. Warten Sie, bis die Polizei den Tatort freigegeben hat. Aufräumen zerstört Fingerabdrücke, Werkzeug- und DNA-Spuren, die zur Aufklärung führen könnten. Fotografieren Sie den Zustand vorher, ohne etwas zu berühren – diese Bilder helfen Ihnen später bei der Versicherung.
Was ist eine Stehlgutliste und wie schnell muss sie vorliegen?
Die Stehlgutliste ist das Verzeichnis aller entwendeten Gegenstände und geht an Polizei und Versicherung. Sie ist eine vertragliche Pflicht, die keinen Aufschub duldet – Gerichte haben entschieden, dass eine verspätete Liste zur Leistungskürzung führen kann. Reichen Sie sie so früh wie möglich ein, auch unvollständig; Nachträge sind üblich.
Zahlt die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung?
Beides ist möglich. Gestohlene und beschädigte bewegliche Gegenstände übernimmt in der Regel die Hausratversicherung, fest verbaute Bauteile wie Türen, Zargen, Fenster und Rollläden die Wohngebäudeversicherung. Maßgeblich sind immer Ihre Vertragsbedingungen.
Ich wohne zur Miete – muss ich die aufgebrochene Wohnungstür selbst bezahlen?
In der Regel nicht. Die Wohnungstür gehört zur Mietsache; für Schäden daran ist grundsätzlich der Vermieter beziehungsweise dessen Gebäudeversicherung zuständig, sofern Sie den Schaden nicht selbst verschuldet haben. Melden Sie den Einbruch deshalb umgehend auch Ihrem Vermieter.
Wie schnell kann eine aufgebrochene Tür wieder verschlossen werden?
Nach der Freigabe durch die Polizei erfolgt zunächst die Notsicherung: Das aufgebrochene Element wird fachgerecht verschlossen, sodass die Wohnung sofort wieder abschließbar ist. Die vollständige Instandsetzung folgt nach der Bestandsaufnahme und der Abstimmung mit der Versicherung.
Darf ich beschädigte Teile wegwerfen?
Nein, nicht bevor die Versicherung den Schaden aufgenommen oder die Entsorgung freigegeben hat. Ausgebaute Schlösser, gesplitterte Rahmenteile und Beschläge sind Beweismittel für die Regulierung. Fotografieren Sie sie zusätzlich.
Was mache ich, wenn Schlüssel gestohlen wurden?
Lassen Sie die betroffenen Schließzylinder austauschen. Das gilt besonders dann, wenn zusammen mit dem Schlüssel Unterlagen mit Ihrer Anschrift verschwunden sind. Manche Versicherer erwarten den Austausch sogar, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Gibt es noch Fördermittel für Einbruchschutz?
Der KfW-Zuschuss 455-E wurde eingestellt und ist nicht mehr beantragbar – viele Quellen im Netz sind hier veraltet. Weiterhin verfügbar ist der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich können Handwerkerleistungen nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro jährlich, von der Steuerschuld abgezogen werden. Stand: August 2026.
Lohnt sich eine Aufrüstung nach RC 2 oder RC 3?
Nach einem Einbruch ist die Schwachstelle bekannt, der reparierte Zustand entspricht dem alten. Geprüfte einbruchhemmende Technik nach DIN EN 1627 setzt dort an: RC 2 ist der übliche Standard für Wohngebäude, RC 3 kommt bei erhöhtem Schutzbedarf infrage. Viele Versicherer honorieren geprüfte Sicherungen.
An wen kann ich mich wenden, wenn mich die Tat psychisch belastet?
An den WEISSEN RING, die bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. Das Opfer-Telefon 116 006 ist kostenfrei und täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar. Die Beratung ist vertraulich und steht auch ohne Mitgliedschaft offen.
Brauche ich für die Versicherung ein polizeiliches Aktenzeichen?
In aller Regel ja. Ohne Anzeige und Aktenzeichen reguliert kaum ein Versicherer einen Einbruchdiebstahl. Die Anzeige nimmt die Polizei meist direkt vor Ort auf; lassen Sie sich das Aktenzeichen geben und notieren Sie es zusammen mit der Schadennummer Ihrer Versicherung.
Wer beseitigt die Einbruchspuren an Fenstern und Türen?
Ein Fachbetrieb für Instandsetzung. Die Preischel GmbH sichert aufgebrochene Elemente, setzt Türen, Fenster, Zargen und Beschläge instand und dokumentiert die Arbeiten prüffähig für die Versicherung – auf Wunsch verbunden mit einer Aufrüstung nach RC 2 oder RC 3.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis zu den Bildern: Die Fotos auf dieser Seite sind Symbolbilder, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden. Sie zeigen weder reale Schadensfälle noch ausgeführte Arbeiten der Preischel GmbH.

Stand: August 2026. Dieser Leitfaden gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall Ihre Vertragsbedingungen sowie die Auskunft Ihres Versicherers, Ihrer Rechtsberatung oder der Polizei.

Einbruchschaden beseitigen – wir übernehmen das

Die Preischel GmbH sichert aufgebrochene Türen und Fenster, setzt sie fachgerecht instand und stellt den Einbruchschutz wieder her – mit eigenem Montageteam und prüffähiger Dokumentation für Ihre Versicherung.

  • Notsicherung nach Freigabe durch die Polizei
  • Instandsetzung von Türen, Fenstern, Zargen und Beschlägen
  • Aufrüstung auf geprüften Einbruchschutz nach RC 2 / RC 3
  • Direkte Abwicklung mit Versicherungen

Wir sind für Sie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt im Einsatz. Einen Überblick über die Regionen finden Sie bei den Einbruchspuren-Seiten für Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

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