Sturmschaden an Fenster und Tür: was tun und wer zahlt?

Ab wann es als Sturm gilt, welche Versicherung zuständig ist und was jetzt zu tun ist

Nach den Musterbedingungen der Versicherer ist ein Sturm Wind ab Windstärke 8, also ab 62 km/h. Für Fenster, Türen und Rollläden ist dann die Wohngebäudeversicherung zuständig, für Möbel und Kleidung die Hausratversicherung. Wichtig ist, was unmittelbar nach dem Schaden geschieht: melden, fotografieren, provisorisch sichern, und erst nach Rücksprache mit dem Versicherer reparieren lassen.

  • Ab Windstärke 8Das sind mindestens 62 km/h. Hagel hat keine solche Schwelle
  • Zwei VerträgeWohngebäude für das Haus, Hausrat für das, was darin steht
  • Sofort meldenUnverzüglich beim Versicherer, als Mieter auch beim Vermieter
  • Fenster zuRegen durch nicht richtig geschlossene Fenster ist nicht versichert

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Auf die eigene Sicherheit achten

    Solange es stürmt, bleibt die Reparatur draußen. Sichern können Sie die Schadenstelle auch noch, wenn der Sturm nachgelassen hat.

  2. Den Schaden fotografieren

    Halten Sie jede beschädigte Stelle fest, bevor etwas verändert wird. Fotografieren Sie auch Schäden in der Umgebung, zum Beispiel an Nachbarhäusern. Das kann später wichtig werden, wenn die Windstärke an Ihrem Haus nicht feststellbar ist.

  3. Den Versicherer unverzüglich benachrichtigen

    Der Versicherer ist unverzüglich zu informieren, sobald Sie vom Schaden wissen. Als Mieter melden Sie den Schaden an Fenstern und Türen außerdem Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung.

    § 30 Absatz 1 VVG

  4. Den Schaden begrenzen

    Sie müssen nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird. Ein zerstörtes Fenster lässt sich provisorisch abdichten, damit nicht weiter Regen eindringt. Wenn die Umstände es erlauben, holen Sie dazu die Weisung Ihres Versicherers ein.

    § 82 VVG · Gesamtverband der Versicherer, dieversicherer.de

  5. Vor dem Reparaturauftrag mit dem Versicherer sprechen

    Der Gesamtverband der Versicherer rät ausdrücklich: Kontaktieren Sie den Versicherer, bevor Sie Handwerksbetriebe beauftragen, und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

    Gesamtverband der Versicherer, dieversicherer.de

  6. Unterlagen sammeln

    Der Versicherer kann jede Auskunft verlangen, die er zur Feststellung des Schadens braucht, und Belege, soweit Ihnen deren Beschaffung zumutbar ist. Heben Sie Fotos und Kaufbelege deshalb gut auf.

    § 31 Absatz 1 VVG

Welche Versicherung ist zuständig?

Das hängt davon ab, was beschädigt wurde. Die Tabelle gibt die Regel wieder, Ihr Vertrag kann davon abweichen.

Schaden In der Regel zuständig Darauf kommt es an
Fenster, Tür, Rollladen, Dach Wohngebäudeversicherung des Eigentümers Sturm und Hagel müssen zu den vereinbarten Gefahren gehören
Möbel, Teppiche, Kleidung Hausratversicherung Auch als Mieter ist das Ihr eigener Vertrag
Scheibe durch den Sturm zerbrochen Wohngebäudeversicherung Glasbruch ohne Sturmfolge braucht eine eigene Glasversicherung. Laden- und Schaufensterscheiben sind in den Musterbedingungen hier ausgenommen
Überflutung oder Rückstau Elementarschadenversicherung Ein eigener Baustein, der zusätzlich abgeschlossen sein muss

Musterbedingungen VGB 2022, Präambel und A 5.5 · ADAC, Sturmschaden · dieversicherer.de

Wann gilt es als Sturm?

Die Schwelle: Windstärke 8

Ein Sturm ist nach den Musterbedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, also mindestens 62 km pro Stunde. Schwächerer Wind gilt danach nicht als Sturm.

Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Für ihn nennen die Bedingungen keine Windstärke.

VGB 2022, A 5.1.1 und A 5.2

Wenn niemand die Windstärke kennt

Ist sie am Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie eines von zwei Dingen nachweisen:

  • In der Umgebung hat der Wind Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet
  • Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands Ihres Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein

VGB 2022, A 5.1.1.1 und A 5.1.1.2

Regen durchs Fenster: wann er versichert ist

Regen, Hagel oder Schnee, die durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren eindringen, sind nach den Musterbedingungen nicht versichert. Das betrifft auch das gekippte Fenster, sofern es nicht beschädigt wurde.

Anders ist es, wenn der Sturm die Öffnung selbst verursacht hat: Drückt er das Fenster ein oder schleudert ein Ast die Scheibe heraus, liegt ein Gebäudeschaden vor. Der Ausschluss gilt dann nicht, und Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.

Was der Vertrag voraussetzt

Zwei Punkte sollten Sie schon vor dem nächsten Sturm prüfen:

Sturm muss vereinbart sein

Welche der versicherbaren Gefahren tatsächlich versichert sind, wird im Vertrag vereinbart. Sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein nach, ob Sturm und Hagel dazugehören.

VGB 2022, Präambel

Das Haus muss in Ordnung sein

Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, das gilt besonders für Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Ein klemmendes Fenster oder ein loser Rollladen gehört also nicht auf die lange Bank.

VGB 2022, A 20.1.1

Was hier nicht steht

Diese Seite ordnet ein, was in den Musterbedingungen und im Gesetz steht. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, und sie kann Ihren Vertrag nicht kennen. Maßgeblich sind immer Ihre eigenen Versicherungsbedingungen. Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können davon abweichen.

Häufige Fragen

Ab wann zahlt die Versicherung bei Sturm?

Nach den Musterbedingungen ab Windstärke 8, also ab 62 km/h, sofern Sturm in Ihrem Vertrag vereinbart ist. Maßgeblich sind Ihre eigenen Bedingungen.

Ich wohne zur Miete. Wer zahlt das kaputte Fenster?

Das Fenster gehört zum Gebäude, dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Melden Sie den Schaden deshalb Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Für Ihre Möbel und Ihre Kleidung ist Ihre eigene Hausratversicherung zuständig.

Mein Fenster stand auf Kipp, und es hat hineingeregnet. Zahlt die Versicherung?

Wurde das Fenster nicht beschädigt, in der Regel nicht. Nach den Musterbedingungen ist Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster nicht versichert.

Darf ich das Fenster sofort abdichten?

Ja, die provisorische Sicherung gehört zu Ihrer Pflicht, den Schaden zu begrenzen. Fotografieren Sie vorher den Schaden. Mit der endgültigen Reparatur warten Sie, bis Sie mit dem Versicherer gesprochen haben.

Muss ich die Reparatur erst selbst bezahlen?

Nicht zwingend. Über eine Abtretungserklärung lässt sich der Zahlungsweg verkürzen, die Abrechnung läuft dann direkt zwischen der Versicherung und uns. Auftraggeber der Reparatur bleibt immer der Kunde beziehungsweise der Versicherungsnehmer.

Welche Schäden repariert Preischel?

Wir setzen Türen, Fenster, Rollläden und Doppelstegplatten instand, auch nach Sturm- und Hagelschäden, und arbeiten in Kunststoff, Holz und Metall direkt vor Ort.

Quellen

Musterbedingungen sind unverbindliche Empfehlungen. Ihr eigener Vertrag kann davon abweichen. Stand dieser Seite: November 2026.

Sturmschaden an Fenster oder Tür?

Schicken Sie uns Fotos und eine kurze Beschreibung, dann sagen wir Ihnen, ob sich das Element reparieren lässt. Bei uns kommen ausschließlich festangestellte Servicetechniker zu Ihnen, keine Subunternehmer.

Zum Kontaktformular 02842 92910-0

Preischel GmbH, Kruppstraße 44, 47475 Kamp-Lintfort · info@preischel.de