Schritt für Schritt durch die wichtigsten Stunden nach einem Einbruch
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie einen Einbruch entdecken, betreten Sie die Wohnung nicht und rufen Sie sofort die 110. Verändern Sie nichts am Tatort, damit die Polizei Spuren sichern kann – auch nicht durch Aufräumen. Erstatten Sie Anzeige und erstellen Sie unverzüglich eine Stehlgutliste für Polizei und Versicherung. Sperren Sie gestohlene Karten und Ausweise über den Sperr-Notruf 116 116. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und lassen Sie beschädigte Türen und Fenster erst nach der Freigabe durch die Polizei fachgerecht sichern und instand setzen.

1. Sicherheit geht vor: die Wohnung nicht betreten
Der erste Impuls ist fast immer, nachzusehen, was fehlt. Tun Sie das nicht. Sie wissen in diesem Moment nicht, ob die Täter noch im Haus sind. Bleiben Sie draußen oder verlassen Sie die Wohnung wieder, gehen Sie zu Nachbarn und rufen Sie von dort die Polizei unter 110.
Treffen Sie doch auf Täter, stellen Sie sich ihnen nicht in den Weg. Die Polizei rät ausdrücklich davon ab, den Helden zu spielen – Sachwerte lassen sich ersetzen, Ihre Gesundheit nicht. Prägen Sie sich stattdessen ein, was Sie sehen: Statur, Kleidung, Fluchtrichtung, ein Kennzeichen. Diese Angaben sind für die Ermittlungen oft wertvoller als alles andere.
- Wohnung nicht betreten, wenn Täter noch anwesend sein könnten
- Notruf 110 – von draußen oder von Nachbarn aus
- Keine Konfrontation, keine Verfolgung
- Merkmale von Personen und Fahrzeugen einprägen
2. Nichts anfassen, nichts aufräumen
Das fällt schwer. Eine durchwühlte Wohnung fühlt sich unerträglich an, und viele Betroffene beginnen sofort damit, Ordnung zu schaffen – gerade weil sie das Gefühl der Fremdbestimmung loswerden wollen. Genau das vernichtet jedoch die Spuren, die zur Aufklärung führen könnten.
Die Polizei sichert Fingerabdrücke, Werkzeugspuren an Fenster und Tür, DNA-Spuren und Schuhabdrücke. Jede aufgeräumte Schublade und jede angefasste Türklinke kann eine Spur zerstören. Warten Sie deshalb mit dem Aufräumen und auch mit der Reparatur, bis der Tatort freigegeben ist.
Was Sie hingegen tun dürfen und sollten: Fotografieren Sie aus der Distanz, ohne etwas zu berühren. Diese Aufnahmen helfen Ihnen später bei der Versicherung.
3. Anzeige erstatten und Stehlgutliste erstellen
Die Anzeige nimmt die Polizei in der Regel direkt vor Ort auf. Sie brauchen sie nicht nur für die Ermittlungen, sondern zwingend auch für Ihre Versicherung – ohne polizeiliches Aktenzeichen reguliert kaum ein Versicherer einen Einbruchdiebstahl.
Der zweite Teil wird oft unterschätzt: die Stehlgutliste, also das Verzeichnis der entwendeten Gegenstände. Sie geht an die Polizei und an Ihre Versicherung. Für die Versicherung ist das keine Formalie, sondern eine vertragliche Pflicht, die keinen Aufschub duldet. Gerichte haben entschieden, dass eine verspätet eingereichte Liste zur Kürzung der Leistung führen kann. Erstellen Sie sie deshalb so früh wie möglich, auch wenn sie zunächst unvollständig ist – ergänzen können Sie später.
So wird die Liste brauchbar:
- Jeden Gegenstand einzeln und möglichst genau beschreiben: Marke, Modell, Farbe, Seriennummer, Besonderheiten
- Neuwert angeben, nicht den geschätzten Zeitwert
- Kaufbelege, Rechnungen, Garantiekarten und alte Fotos zusammensuchen
- Auch Gegenstände notieren, die Ihnen erst später auffallen – Nachträge sind möglich
4. Karten, Ausweise und Zugänge sperren
Wurden Bankkarten, Kreditkarten, Ausweisdokumente oder Schlüssel entwendet, zählt jede Minute. Über den Sperr-Notruf 116 116 lassen sich Zahlungskarten verschiedener Anbieter mit einem Anruf sperren – rund um die Uhr und aus Deutschland kostenlos. Aus dem Ausland erreichen Sie ihn kostenpflichtig unter +49 116 116.
Halten Sie dafür Ihre IBAN bereit, ersatzweise Kontonummer und Bankleitzahl; bei Kreditkarten den Namen des Kartenherausgebers. Über dieselbe Nummer lässt sich auch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sperren.
Wurden Schlüssel gestohlen, sollten Sie die betroffenen Schließzylinder austauschen lassen. Ein Schlüssel, der zusammen mit Unterlagen mit Ihrer Anschrift verschwunden ist, macht Ihre Wohnung dauerhaft angreifbar – auch wenn nichts weiter passiert ist.
5. Versicherung informieren – und zwar welche?
Melden Sie den Schaden unverzüglich, auch wenn Sie den Umfang noch nicht kennen. Ein Anruf am selben Tag genügt zunächst; die Unterlagen reichen Sie nach. Welcher Versicherer zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt oder gestohlen wurde:
- Hausratversicherung: gestohlene und beschädigte bewegliche Gegenstände – Elektronik, Schmuck, Bargeld im Rahmen der vereinbarten Grenzen, Möbel
- Wohngebäudeversicherung: fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile – Türen, Zargen, Fenster, Rollläden, Rahmen
- Als Mieter: Die aufgebrochene Wohnungstür gehört zur Mietsache. Für Schäden daran ist in der Regel der Vermieter zuständig beziehungsweise dessen Gebäudeversicherung – nicht Sie. Informieren Sie den Vermieter deshalb ebenfalls sofort.
Bewahren Sie beschädigte Bauteile auf und entsorgen Sie nichts, bevor die Versicherung den Schaden aufgenommen oder die Entsorgung freigegeben hat. Ausgebaute Schlösser, gesplitterte Rahmenteile und Beschläge sind Beweismittel.
Was genau Ihr Vertrag abdeckt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen und kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherer nach, welche Nachweise er benötigt.
6. Wohnung wieder sicher machen
Sobald die Polizei den Tatort freigegeben hat, geht es darum, die Wohnung wieder verschließbar zu machen. Eine aufgebrochene Tür oder ein zerstörtes Fenster darf keine Nacht ungesichert bleiben – nicht nur wegen erneuter Einbrüche, sondern auch, weil viele Versicherer erwarten, dass Sie den Schaden nicht vergrößern lassen.
In der Praxis geschieht das in zwei Schritten. Zuerst die Notsicherung: Das aufgebrochene Element wird fachgerecht verschlossen, sodass das Objekt sofort wieder dicht und abschließbar ist. Danach folgt die eigentliche Instandsetzung – Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließzylinder oder das komplette Element, je nach Schadensbild.
Lassen Sie sich die Arbeiten prüffähig dokumentieren, mit Fotos vor und nach der Reparatur sowie einer nachvollziehbaren Aufstellung der Positionen. Das ist die Grundlage für die Abrechnung mit dem Versicherer. Die Preischel GmbH übernimmt beides mit eigenem Montageteam und arbeitet regelmäßig direkt mit Versicherungen zusammen – mehr dazu auf unserer Seite zu Versicherungsfällen.

7. Die Schwachstelle beseitigen, nicht nur den Schaden
Ein reparierter Zustand ist der alte Zustand – und der hat dem Einbruch nicht standgehalten. Statistisch ist ein Objekt nach einem Einbruch nicht sicherer als vorher, im Gegenteil: Die Schwachstelle ist bekannt.
Deshalb lohnt es sich, die Instandsetzung gleich mit einer Aufrüstung zu verbinden. Geprüfte einbruchhemmende Bauteile werden nach der Norm DIN EN 1627 in Widerstandsklassen eingeteilt. Für Wohngebäude sind vor allem zwei relevant:
- RC 2: der übliche Standard für Wohnhäuser und Wohnungen – hält Gelegenheitstätern mit einfachem Werkzeug stand
- RC 3: für erhöhten Schutzbedarf, etwa bei abgelegenen Objekten oder besonders gefährdeten Zugängen
Beim Geld sollten Sie mit aktuellen Zahlen rechnen: Der frühere KfW-Zuschuss 455-E für Einbruchschutz wurde eingestellt und kann nicht mehr beantragt werden – im Netz kursieren dazu noch viele veraltete Angaben. Geblieben ist der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, der auch Maßnahmen zum Einbruchschutz umfasst. Unabhängig davon lassen sich Handwerkerleistungen nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abziehen. Welche Förderung für Sie passt, klären Sie am besten vor Auftragserteilung mit Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
Was für Ihr Objekt sinnvoll ist, erfahren Sie auf unserer Seite zum mechanischen Einbruchschutz. Kostenlose und produktneutrale Beratung bieten außerdem die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizei.

8. Wenn die Tat nachwirkt
Ein Einbruch ist nicht nur ein Sachschaden. Viele Betroffene beschreiben das Gefühl, dass Fremde in ihrem Zuhause waren, als das eigentlich Belastende – Schlafstörungen, Unruhe und Angst sind häufige Folgen und keine Überempfindlichkeit.
Wenn Sie darüber sprechen möchten, ist der WEISSE RING als bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer erreichbar: kostenfrei unter 116 006, täglich von 7 bis 22 Uhr. Die Beratung ist vertraulich, und Sie müssen dafür weder Mitglied noch Anzeigenerstatter sein.
Die wichtigsten Nummern auf einen Blick
Notieren Sie sich diese Nummern – im Ernstfall sucht niemand gern danach:
- Polizei-Notruf 110
- Sperr-Notruf 116 116
- Opfer-Telefon 116 006
- Preischel GmbH 02842 9291000
Häufige Fragen nach einem Einbruch
Darf ich nach einem Einbruch sofort aufräumen?
Was ist eine Stehlgutliste und wie schnell muss sie vorliegen?
Zahlt die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung?
Ich wohne zur Miete – muss ich die aufgebrochene Wohnungstür selbst bezahlen?
Wie schnell kann eine aufgebrochene Tür wieder verschlossen werden?
Darf ich beschädigte Teile wegwerfen?
Was mache ich, wenn Schlüssel gestohlen wurden?
Gibt es noch Fördermittel für Einbruchschutz?
Lohnt sich eine Aufrüstung nach RC 2 oder RC 3?
An wen kann ich mich wenden, wenn mich die Tat psychisch belastet?
Brauche ich für die Versicherung ein polizeiliches Aktenzeichen?
Wer beseitigt die Einbruchspuren an Fenstern und Türen?
Quellen und weiterführende Informationen
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes – Verhalten nach einem Einbruch: polizei-beratung.de
- Bundesministerium der Justiz, Merkblatt für Betroffene: hilfe-info.de
- Sperr-Notruf 116 116: sperr-notruf.de
- WEISSER RING, Opfer-Telefon 116 006: weisser-ring.de
- KfW, Förderung Einbruchschutz: kfw.de
Hinweis zu den Bildern: Die Fotos auf dieser Seite sind Symbolbilder, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden. Sie zeigen weder reale Schadensfälle noch ausgeführte Arbeiten der Preischel GmbH.
Stand: August 2026. Dieser Leitfaden gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall Ihre Vertragsbedingungen sowie die Auskunft Ihres Versicherers, Ihrer Rechtsberatung oder der Polizei.
Einbruchschaden beseitigen – wir übernehmen das
Die Preischel GmbH sichert aufgebrochene Türen und Fenster, setzt sie fachgerecht instand und stellt den Einbruchschutz wieder her – mit eigenem Montageteam und prüffähiger Dokumentation für Ihre Versicherung.
- Notsicherung nach Freigabe durch die Polizei
- Instandsetzung von Türen, Fenstern, Zargen und Beschlägen
- Aufrüstung auf geprüften Einbruchschutz nach RC 2 / RC 3
- Direkte Abwicklung mit Versicherungen
Wir sind für Sie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt im Einsatz. Einen Überblick über die Regionen finden Sie bei den Einbruchspuren-Seiten für Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
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